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Beitrag vom 12.06.2009: Interview Markus Kurth - Frage 10

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Andrea Frick: Im Grundgesetz § 1steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar, dennoch haben wir manchmal den Eindruck, dass dies nicht für Menschen mit Behinderungen gilt.

Ein Beispiel: Als Heimbewohner ist uns nicht erlaubt, mehr als 2500,- € auf unserem Konto zu haben. Ist die Summe höher, hält der jeweilige Kostenträger die Hand auf, um die Differenz einzuziehen. Folglich ist es uns gar nicht möglich für einen etwaigen Urlaub zu sparen. Was sagen Sie dazu?



Markus Kurth: Ja das Beispiel, das Sie jetzt geschildert haben….