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29.06.2011 Freundeskreis

Zivizeit – so war`s im EKWZ

Ein Blick zurück zeigt die Geschichte der Zivis

1961 trat ein Gesetz über den zivilen Ersatzdienst in Kraft. Zivildienststellen wurden hauptsächlich in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten und anderen Einrichtungen des sozialen Bereichs geschaffen.
Wurde die Tauglichkeit für den Wehrdienst festgestellt, bestand gleichzeitig eine Tauglichkeit für den Zivildienst. Es war aber gar nicht so einfach, als Zivi tätig zu werden, denn man musste unter Darlegung der Gewissensgründe den Dienst an der Waffe verweigern.

Hatte man dies geschafft, konnte man versuchen, sich eine anerkannte Dienststelle zu suchen, die Regel war aber eine Zuweisung vom Bundesamt und dies durchaus auch in größerer Entfernung. So hatten wir hier im Haus früher auch oft Zivis aus NRW.

Die Dauer des Zivildienstes entsprach nicht immer der Dauer der Wehrpflicht. Manchmal war sie 1/3 länger als der Grundwehrdienst, manchmal gleich lang. Sie reichte von 6 bis 24 Monaten.

Im Eduard-Knoll-Wohnzentrum waren zwischen 1977 und 2011 Zivis tätig. Die genaue Anzahl können wir heute gar nicht mehr feststellen, wir schätzen aber eine Zahl um 500.

Das sind Daten und Fakten. Dahinter stehen aber viele zwischenmenschliche Kontakte, Kontakte zwischen jungen Leuten, die gerade ihre Schulzeit beendet hatten und vor einer Ausbildung standen und Menschen mit Körperbehinderungen. Kontakte, die so vermutlich nicht entstanden wären. Im Nachhinein für beide Seiten ein Gewinn. Der Einblick in soziale Bereiche eröffnete manchem Zivi eine berufliche Perspektive. Aber auch Bewohner bekamen Einblick in die Welt der Jugendlichen, lernten die Welt mit den Augen der Jugendlichen zu sehen.

Wenn das Fazit lautete:
„Der Zivildienst am Eduard-Knoll-Wohnzentrum war die bisher coolste Zeit meines Lebens“

dann war die Zivizeit bestimmt keine verlorene Zeit
So manche entstandene Freundschaft hält bis heute.

Ab dem 1. Juli 2011 wird der Zivildienst ausgesetzt. Danach steht der Bundesfreiwilligendienst (BFD) Männern und Frauen jeden Alters, nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Dies gilt auch für Ausländerinnen und Ausländer, die über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Einsatzmöglichkeiten sind die anerkannten Beschäftigungsstellen des Zivildienstes, die jetzt für den BFD gelten.

Der Dienst sollte 12 Monate, mindestens aber 6 Monate dauern, höchstens 18.
Die Zukunft wird zeigen, ob der BFD ein Ersatz für den Zivildienst sein kann. Wir jedenfalls hoffen auf viele tatkräftige junge Menschen.

Natürlich haben wir für euch eine Menge Fotos unserer Zentrumszivis gesammelt. Diese könnt ihr euch hier anschauen.

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1 Kommentare

Kelscetly schrieb am 03.04.2019 - 10:06 Uhr

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