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15.06.2017 Standpunkte

Menschenrechte stehen an erster Stelle

Quelle: Hohenloher Zeitung, Redakteur Henry Doll, Freitag, 23. Juni 2017, Seite 24

Stephanie Aeffner ist die neue Behindertenbeauftragte der Landesregierung – Besuch im Eduard-Knoll-Wohnzentrum

Für Stephanie Aeffner geht es um Grundsätzliches: „Wir müssen die Menschenrechte sicherstellen.“ Erst dann komme das, „was schön und nett ist“, sagt die neue Behindertenbeauftragte der Landesregierung. Zu den Menschenrechten, so betont die Diplom-Sozialarbeiterin bei ihrem Besuch im Eduard-Knoll-Wohnzentrum, gehört ganz maßgeblich die Barrierefreiheit. Heißt: Dort hin kommen, wo man hin möchte, und nicht per se ausgeschlossen sein.
Sie spricht aus eigener Betroffenheit. Stephanie Aeffner sitzt selbst im Rollstuhl. Aus dieser eigenen Betroffenheit und aus ihrer Erfahrung in der Arbeit mit behinderten Menschen heraus fühlt sie sich für ihr neues Amt gerüstet. Und: „Es ist ein wichtiger Gedanke, dass wir selber sagen, was uns wichtig ist, und dass nicht andere für uns sprechen“, sagt sie über ihre Bestellung zur ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten. Um für diese Aufgabe frei zu sein, hat sie ihre Posten im Landesvorstand und im Kreisvorstand Kurpfalz-Hard von Bündnis 90/ Die Grünen aufgegeben. Angesiedelt ist die Behindertenbeauftragte im grünen Sozialministerium von Manne Lucha. Außerdem ist sie Vorsitzende des 25 Personen umfassenden Landesbehindertenbeirates.


Bevormundung
Stephanie Aeffner aus Eppelheim bei Heidelberg spricht in Krautheim zum Bundesteilhabegesetz. Das neue Gesetz war und ist umstritten, ein Zuhörer im Saal vergleicht es mit einer riesigen Baustelle. Tatsächlich ist die Umsetzung auf viele Jahre gestreckt. Stephanie Aeffner, das wird deutlich, ist von einer entschiedenen Gegnerin des neuen Gesetzes zu einer Frau geworden, die nach entsprechenden Änderungen auch Positives erkennt. Nun komme es darauf an, was man im Land umsetzen könne.
Vor allem aber geht es für sie darum, den Blickwinkel zu ändern: Noch immer würden Behinderte bevormundet. Etwa, wenn in einem Heim Erwachsene um 20 Uhr ins Bett geschickt würden, nur weil der Betreiber sonst den Nachtdienst nicht geregelt bekommt.
Dass bei der Frage der Berufswahl nicht selten günstigere Helfer-Ausbildungen statt beispielsweise Pfleger-Ausbildungen angeboten werden, hält sie für einen Skandal. „Das ist Diskriminierung, weil die Ausbildung den Kostenträgern zu teuer ist.“ Die Berufswahl frei nach Kenntnissen, Fähigkeiten und Neigungen – ein Menschenrecht.
Stephanie Aeffner begrüßt das Vorhaben, bis zu 70 Prozent der Lohnkosten dem Arbeitgeber zu erstatten, wenn ein Mitarbeiter, der aus einer Werkstätte für Behinderte in eine Firma wechselt, im Gegenzug ein reguläres Gehalt bekommt. „Er traut sich vielleicht, das auszuprobieren, weil es ihn nicht viel kostet“, sagt sie über den potenziellen Arbeitgeber. Und: „Es gibt eine Gruppe, die sich richtig bewegt: der Mittelstand.“ Praktika- und Arbeitsplatzangebote für Behinderte seien hier vermehrt festzustellen.
Dass in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung jetzt Frauenbeauftragte eingeführt werden, hält sie für wichtig. Behinderte würden häufiger Opfer von sexuellen Übergriffen als Menschen ohne Behinderung. Wichtig sei, bei den Werkstätten vom „Taschengeld“ loszukommen, wenn für vergleichbare Arbeit im ersten Arbeitsmarkt ein reguläres Gehalt bezahlt werde.


Individuell
Generell fordert sie bei der Eingliederungshilfe: Weg von Pauschalen, hin zu individueller Berechnung. Über diesen individuellen Geldbetrag müsse der Betroffene frei entscheiden können. Und eben auch darüber, welche Hilfe in Anspruch genommen wird – oder auch nicht. Selbstbestimmung als Menschenrecht. Aber sie weiß, Träger der Sozialleistungen rechneten lieber mit Pauschalen.
Vor ihrem Besuch in Krautheim war Stephanie Aeffner mit Catherine Kern, Kreisvorsitzende der Grünen Hohenlohe, und Jutta Niemann, Landtagsabgeordnete aus Schwäbisch Hall, im Martin-Luther-Haus der Evangelischen Stiftung Lichtenstern in Öhringen zu Gast.


Teilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz ist in seinen ersten Teilen am 30. Dezember 2016 in Kraft getreten. Das Gesetz nennt sich wörtlich „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“. In vier Stufen soll es bis 2023 Verbesserungen bringen und die UN-Behindertenrechtskonvention zeitgemäß umsetzen. Befürworter erhoffen sich eine höhere Effizienz der deutschen Eingliederungshilfe. Kritiker des Gesetzes bemängelten, dass der leistungsberechtigte Personenkreis eingeschränkt werden soll. Laut der Behindertenbeauftragten Stephanie Aeffner ist damit zu rechnen, dass in Zukunft mehr Fälle durch Gerichte entschieden werden müssen.

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